Slowenien öffnet wieder
Restaurants und Hotels in Slowenien beginnen nun wieder zu öffnen und strenge Beschränkungen wurden gelockert.
Restaurants und Hotels in Slowenien beginnen nun wieder zu öffnen und strenge Beschränkungen wurden gelockert. Aus diesem Grund laden wir Sie ein, Ihre Reise nach Slowenien, einem der nachhaltigsten, umweltfreundlichsten und sichersten Länder der Welt, zu planen. Wir haben eine Reihe nützlicher Tipps zusammengestellt, die Ihnen bei der Planung und Sicherheit während Ihres Besuchs helfen. Und für den Fall, dass Sie vergessen haben, warum Slowenien der Ort ist, den Sie besuchen sollten (keine Sorge – wir haben alles für Sie): Klicken Sie einfach auf das Titelbild und stöbern Sie durch mindestens 10 inspirierende Gründe.
Gesundheit steht für uns an erster Stelle
Die Situation in Bezug auf neue Fälle der Infektionskrankheit SARS-CoV-2 (COVID-19) ändert sich von Tag zu Tag, daher ist die Verfolgung aktueller Informationen und das sofortige Ergreifen von Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der Krankheit von entscheidender Bedeutung, um gesund zu bleiben. In Slowenien müssen vorbeugende Maßnahmen und Hygieneempfehlungen während der Epidemie strikt befolgt werden, um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.
Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Situation beim Überschreiten der Landesgrenzen, zu vorbeugenden Richtlinien in der Tourismus- und Gastronomiebranche beim Besuch öffentlicher Räume, zu öffentlichen Transportmitteln. Sicher und gesund bis zum Reiseziel. Bevor Sie Ihre Reise nach Slowenien planen, sollten Sie sich über die aktuelle Lage sowie die geltenden Maßnahmen an den Grenzen informieren. Für die meisten Besucher gelten bestimmte Einschränkungen, es gibt aber auch gewisse Ausnahmen. Unter Anderem gilt Folgendes:
Für Einreisende aus rotgelisteten Ländern oder Gebieten gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht, außer sie können Folgendes vorlegen:
• negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist und in einem EU-Mitgliedsstaat, einem Land des Schengen-Raums, im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland oder den USA durchgeführt wurde.
• Bestätigung über ein positives PCR-Testergebnis, das älter als 21 Tage, allerdings nicht älter als sechs Monate sein darf, oder die Bestätigung eines Arztes über eine überstandene COVID-19 Erkrankung, wobei seit Beginn der Symptome nicht mehr als sechs Monate vergangen sein dürfen.
• Impfnachweis gegen COVID-19, mit dem nachgewiesen wird, dass seit Verabreichung:
• der zweiten Impfdosis des Impfstoffs Comirnaty des Herstellers Biontech/Pfizer mindestens sieben Tage,
• der zweiten Impfdosis des Impfstoffs COVID-19 Vaccine des Herstellers Moderna mindestens 14 Tage,
• der ersten Impfdosis des Impfstoffs Vaxzevria (COVID-19 Vaccine) des Herstellers AstraZeneca mindestens 21 Tage,
• der ersten Impfdosis des Impfstoffs COVID-19 Vaccine Janssen des Herstellers Johnson und Johnson/Janssen-Cilag mindestens 14 Tage,
• der ersten Impfdosis des Impfstoffs Covishield des Herstellers Serum Institute of India/AstraZeneca mindestens 21 Tage,
• der zweiten Impfdosis des Impfstoffs Sputnik V des Herstellers Russia’s Gamaleya National Centre of Epidemiology and Microbiology mindestens 14 Tage,
• der zweiten Impfdosis des Impfstoffs CoronaVac des Herstellers Sinovac Biotech mindestens 14 Tage oder nach
• der zweiten Impfdosis des Impfstoffs COVID-19 Vaccine des Herstellers Sinopharm mindestens 14 Tage vergangen sind.
Am 8.3.2021 wurden erneut Binnengrenzkontrollen eingeführt. Die Kontrollpunkte sind in folgende Kategorien eingeteilt:
• Kontrollpunkte der Kategorie A, an denen der Grenzübertritt jedem erlaubt ist, und die ununterbrochen in Betrieb sind
• Kontrollpunkte der Kategorie B, an denen der Grenzübertritt nur zu bestimmten Uhrzeiten und nur für Personen erlaubt ist, für die Ausnahmen beim Grenzübertritt gelten. Diese Punkte sind überwiegend für den lokalen Grenzverkehr bestimmt.
Sie dürfen nicht die Liste der Länder übersehen, wo das Überschreiten der Grenzen zu Slowenien ohne größere Einschränkungen erlaubt ist!
Enter Slovenia
Die slowenische Polizei hat die App „Enter Slovenia“ erarbeitet, die Nutzern beim Eintritt in unser Land, vor allem beim Verständnis von Ausnahmeregelungen, Hilfe anbietet. Angegeben sind die Kontrollpunkte, an denen Personen die Grenze übertreten können. Der Nutzer kann je nach dem Zweck seiner Reise nach Slowenien ein Formular mit den entsprechenden personenbezogenen Daten ausfüllen, die nach Erstellung des Formulars nicht gespeichert und automatisch gelöscht werden. Der Nutzer kann das Formular ausdrucken oder auf seinem Telefon bzw. Tablet abspeichern und bei der Grenzkontrolle oder Kontrollen innerhalb Sloweniens vorzeigen.
Für die Einreise nach Österreich ist eine elektronische Registrierungerforderlich. Für Personen, die aus Slowenien nach Österreich einreisen, gilt bei Eintritt nach Österreich eine 10-tägige Quarantänepflicht. Auf Grundlage eines negativen Antigen- oder PCR-Tests, der am 5. Tag der Quarantäne durchgeführt werden kann, darf die Person die Quarantäne abbrechen.
Bei der Einreise ist auch ein negativer Test (PCR-Test oder Antigen-Test) mit ärztlicher Bescheinigung oder ein in Österreich ausgestelltes negatives Testergebnis vorzulegen. Sofern eine Person bei Einreise kein ärztliches Attest bzw. kein negatives Testergebnis vorweisen kann, muss sie spätestens innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise einen entsprechenden Test (PCR oder Antigen) durchführen. Es gelten bestimmte Ausnahmen, bei denen keine Quarantänepflicht besteht.